Zzgl. Versandkosten / plus shipping

30.03.2023 17:51
#1
MarkusCN
Joomshopping forum user no avatar
Name: Markus
15.04.2014
Posts: 146
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Zzgl. Versandkosten / plus shipping

Muss die Funktion aktiviert werden, so dass bereits beim Produktpreis steht "zzgl. Versandkosten"?

Oder reicht es, wenn Kunde das Produkt in den Warenkorb schmeißt, Datenschutz, AGB und Widerruf bestätigt, dann Versandart mit Kostenangabe zum Versand auswählt und vor dem "Zahlungspflichtig bestellen" dann sieht, was es inkl. Versand kostet?

 
31.03.2023 10:13
#2
Dingens
User Dingens
Name: Rolf Wagels
28.03.2012
Posts: 694
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Aw: Zzgl. Versandkosten / plus shipping

Moin
Es muss beim Produktpreis darauf hingewiesen werden und es muss verlinkt sein zu den Versandkosten.
aa) Darstellung der Versandkosten
Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat gemäß § 6 PAngV zusätzlich anzugeben, ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen. Fallen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten an, so ist deren Höhe anzugeben, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.

Die Pflicht zur Angabe der Versandkosten gilt für das gesamte Gebiet, in das der Händler standardmäßig liefert. Dieses Umfasst also ggf. auch Lieferungen auf deutsche Inseln oder ins Ausland. Dabei werden in der Praxis häufig Fehler gemacht, etwa weil nicht nach dem jeweiligen Lieferziel differenziert wird oder weil für Teile des Liefergebiets überhaupt keine Versandkosten genannt werden.

In diesem Zusammenhang liest man in der Praxis gerne mal den folgenden oder einen ähnlichen Hinweis:

"Die Versandkosten fürs Ausland teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Bitte setzen Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung."

Dies genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen, wie bereits mehrere Gerichte entschieden haben. Denn nach der vorgenannten Vorschrift muss der Händler dem Verbraucher die Versandkosten bereits im Online-Shop für das gesamte Liefergebiet mitteilen, damit dieser eine informierte Kaufentscheidung treffen kann.

Achtung:

Ebenfalls nicht ausreichend ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, dem Verbraucher die Versandkosten erst nach Einleitung des elektronischen Bestellprozesses, also erst im virtuellen Warenkorb oder später mitzuteilen, da der Verbraucher sich in diesem Stadium bereits für den Kauf entschieden hat und es für eine informierte Kaufentscheidung dann schon zu spät ist. Daher müssen die Versandkosten so mitgeteilt werden, dass der Verbraucher diese bereits zur Kenntnis nehmen kann, bevor er die Ware in den virtuellen Warenkorb legt.


Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/leitfaden-zahlungs-versandhinweise-online-shop.html

Grüße
Der Rolf

 


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