Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

12.03.2014 09:03
#1
Dr.Rivera
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Name: Jürgen
13.09.2010
Posts: 2276
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Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

Hallo,

tja, es ist mal wieder soweit: Ein neues Gesetz!
Es muss einiges im Shop angepasst werden. Hat aber nichts mit der Shop-Software zu tun.
Hier gute Links:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/01/27/verbraucherrechterichtlinie-gewaehrleistung/
UND: Alle im Beitrag zu sehenden Links!

http://www.trustedshops.de/shop-info/verbraucherrechterichtlinie-widerrufsrecht/


Noch ein Tipp von mir:
Es gibt KEINE Übergangsregelung. Streng genommen heißt das:
Die Änderungen müssen um Punkt 0:00 Uhr am 13.Juni.2014 vorgenommen werden.


Na denn, viel Spaß! So richtig viel bei der neuen - nicht starren - Widerrufsbelehrung!



@ webdesigner
I think, no changes are necessary within the shop :)
Only the shop-owners must change something.


Last change: 12.03.2014 09:08

Nicht ganz aktuell, aber vielleicht doch noch für einige hilfreich, das E-Book Joomshopping.
Bei Amazon (kindl) und xinxii (ePub):

http://www.amazon.de/JoomShopping-Joomla-Shop-Online-Shop-ebook/dp/B005L9D8MC

http://www.xinxii.com/joomshopping-der-joomla-shop-p-339561.html
 
13.03.2014 05:23
#2
Stickdealer
User Stickdealer
Name: Bjoern
05.10.2011
Posts: 653
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Aw: Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

Die lange ersehnte Versandkostenentlastung für die Unternehmer kommt, die so manchem Versandhändler das Genick gebrochen hat.

... aber schon bei unterschiedlichen Versandarten wird es kompliziert. Darf man auflisten? Spedition/Paketdienst etc.


Last change: 13.03.2014 09:13
 
13.03.2014 08:45
#3
Dr.Rivera
Joomshopping forum user no avatar
Name: Jürgen
13.09.2010
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Aw: Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014: hier Widerrufsbelehrung

Hallo,

.. aber schon bei unterschiedlichen Versandarten wird es kompliziert. Darf man auflisten? Spedition/Paketdienst etc.


Doch selbst mit dynamisch zusammengestellten Textblöcken können nicht alle möglichen Bestellsituationen
abgedeckt werden, so dass faktisch Anpassungen der Textvorgaben nötig sind. Änderungen an
den Vorgaben führen jedoch dazu, dass die resultierenden Formulierungen nicht mehr rechtssicher sind.
Dieses Dilemma ist aktuell nicht wirklich aufzulösen: Erst wenn in einiger Zeit Urteile zu Formulierungen vorliegen
werden, wird es mehr Klarheit dazu geben, welche Lösungen erlaubt und welche nicht erlaubt sind. So
lange können Händler nur versuchen, die Musterformulierungen so „sinngemäß wie möglich“ abzuändern


Quelle:
Innerhalb von
http://www.protectedshops.de/infothek/whitepapers-und-how-tos/neues-verbraucherrecht
stammt der obige Text aus dem PDF, Seite 16:
http://www.protectedshops.de/media/pdf/neues-verbraucherrecht.pdf

Na, schlauer geworden?

Es gibt derzeit keine gescheite Antwort auf deine Frage.
Am besten mal abwarten, was die nächsten Wochen noch so geschrieben wird....und sich gleichzeitig etwas gutes einfallen lassen.

Tja, das Chaos ist mal wieder perfekt.

Andere Änderungen sind da eher leichter umzusetzen.

Hier gibt es jedenfalls einige Mustervorlagen, die vielleicht dem einen oder anderen helfen:
http://www.trustedshops.de/shop-info/verbraucherrechterichtlinie-widerrufsrecht/
Download-PDF (unten)

Obige Quelle, Seite 6 des PDFs KÖNNTE die vorläufige Lösung sein:
Wir sind der Meinung, dass man mit dem nachfolgenden Muster M2 dem Verbraucher eine Belehrung zur Verfügung stellt, die den Fristbeginn auch transparent in den oben genannten Situationen darstellt. M2 kann u.E. auch in Bestellsituationen eingesetzt werden, in denen – nach den Vorgaben des Gesetzgebers – eigentlich M1 bzw. M3 zu verwenden wären. Wer M2 in diesen Fällen verwendet, muss sich also darüber im Klaren sein, dass er die gesetzliche Privilegierung verliert. Wir sind aber der Meinung, dass es keinen anderen praktischen Weg gibt. Das damit verbundene Risiko, wegen der hier vorgeschlagenen Verwendung abgemahnt zu werden, halten wir für gering.




Grüße


Last change: 13.03.2014 09:11

Nicht ganz aktuell, aber vielleicht doch noch für einige hilfreich, das E-Book Joomshopping.
Bei Amazon (kindl) und xinxii (ePub):

http://www.amazon.de/JoomShopping-Joomla-Shop-Online-Shop-ebook/dp/B005L9D8MC

http://www.xinxii.com/joomshopping-der-joomla-shop-p-339561.html
 
14.03.2014 14:21
#4
Stickdealer
User Stickdealer
Name: Bjoern
05.10.2011
Posts: 653
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Aw: Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

Danke Jürgen,

ich habe mir mal ein paar "Angebote" mit Haftungsübernahmegarantie bei Abmahnungen angeschaut.

http://www.trustedshops.de/shopbetreiber/index.html

http://www.protectedshops.de/unsere-schutzpakete

Wird vielleicht sinnvoll, bis es nach dem neuen Recht Rechtssicherheit gibt.

Hat schon jemand Erfahrungen mit diesen Diensten oder mit diversen anderen?

Gruß

 
19.05.2014 18:32
#5
Ludinator
Joomshopping forum user no avatar
Name: Frannk Ludewig
07.01.2009
Posts: 147
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Aw: Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

Auf Protectedshops bin ich auch aufmerksam geworden. Vor allem das unlimited Paket für den Preis klingt sehr gut. Der Demo-Konfigurator hat mir auch gefallen. Hatte kürzlich, aber leider den Link verlegt, gelesen das die im Hintergrund technsich mächtig aufgerüstet haben und wohl eine renomierte Kanzlei mit an Board haben.

 


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