Kein Widerrufsrecht auf Eintrittskarten

07.05.2018 13:53
#1
MarkusCN
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Name: Markus
15.04.2014
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Kein Widerrufsrecht auf Eintrittskarten

Wie regele ich das, wenn ich Artikel verkaufe, auf die der Kunde ein Widerrufsrecht hat, wie beispielsweise ein T-Shirt und in der selben Bestellung Eintrittskarten für ein Konzert, auf die man kein Widerrufsrecht hat? Welche Einstellungen sind zu treffen und wo wird es konfiguriert?

Freue mich über Ideen...

 
07.05.2018 14:42
#2
FrankG.
User FrankG.
Name: Frank
30.11.2011
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Aw: Kein Widerrufsrecht auf Eintrittskarten

also ich würde mal behaupten, dies wird im Rückgaberecht Text erklärt und geklärt und zur Not noch in der Artikelbeschreibung und man könnte einen Zusatz per Produktcharakteristik einfügen, diese wird dann im Warenkorb und auf der Mail angezeigt... (Eintrittskarten von der Rückgabe ausgeschlossen)

Ob das gesetzlich korrekt ist, keine Ahnung.

 
07.05.2018 15:16
#3
MarkusCN
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Name: Markus
15.04.2014
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Aw: Kein Widerrufsrecht auf Eintrittskarten

Wenn ich es (bisher noch ohne anwaltliche Rücksprache) richtig lese, darf man wohl an der Muster-Widerrufsbelehrung nicht viel varrieren, sonst würde ich es einfach als Zusatzklammer einfügen:

"Für Eintrittskartenbestellungen über das Internet sind die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs.3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. (Amtsgericht München, 10.09.2007, Aktenzeichen: 182 C 26144/05)".

Die Gegebenheiten:
Ticketverkäufe sind vom Widerruf nach o.g. Rechtsprechung ausgeschlossen. Ich betreibe einen Shop mit Eintrittskarten und mit Merchandise-Artikeln. Ich muss aufgrund der Merchandise-Artikel eine Widerrufserklärung einbinden.

Meine Befürchtung:
Der Kunde weiß vom fehlenden Widerruf bei Ticketkäufen, geht auf meinen Shop und kauft Tickets, jetzt halte ich ihm eine Widerrufserklärung vor die Nase, die er auch noch verpflichtend bestätigen muss. In dieser wird ihm ein Widerrufsrecht erklärt, von mir selbst mit Pflicht-Bestätigung angeboten. Das könnte den Kunden zu dem Schluss führen, dass ich explizit bei Ticketverkäufen freiwillig dieses Widerrufsrecht trotz o.g. Rechtsprechung anbiete.

Seht ihr das anders?


Последнее изменение: 07.05.2018 16:30
 
07.05.2018 18:19
#4
FrankG.
User FrankG.
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30.11.2011
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Aw: Kein Widerrufsrecht auf Eintrittskarten

Hallo Markus,
dann hast du meinen Post nicht bis zum Ende gelesen oder nicht verstanden...

Eindeutiger kann man es echt nicht machen...

- einmal in die Artikelbeschreibung
- einmal als Produktcharakteristik, damit es im Warenkorb und in der Order E-Mail steht

z.B. Eintrittskarten von der Rückgabe ausgeschlossen

Der Rest wird über die AGB bzw. Widerrufsrecht geklärt!

Desweiteren kann ich nur jedem Shop Betreiber raten sich einer der gängigen Plattformen anzuschließen.

Händlerbund / IT-Recht-Kanzlei / eRecht24... Preislich nehmen die sich alle nichts.

Welche Lösung schwebt dir denn im Kopf rum???

 
07.05.2018 18:35
#5
MarkusCN
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15.04.2014
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Aw: Kein Widerrufsrecht auf Eintrittskarten

Ich hoffe dich verstanden zu haben. Aber selbst mit deiner Lösung hält sich meine Befürchtung.

Im schlimmsten Fall reichst du dem Kunden ja einerseits ein "Nein, geht nicht bei Tickets." (in den AGB, im Produkt) und dann ein "Geht doch" in Form einer allgemeinen Widerrufserklärung ohne den Ticket-Ausschluss (weil sie im Shop aktiviert sein muss). Siehst du das nicht riskant?

Ich höre den Kunden schon: "Klar, da stand erst, dass man Tickets nicht zurücksenden kann, später beim Bestellen stand es da aber nicht mehr, stattdessen wurde erklärt wie man zurückschickt." (der typische Korinthenkacker)

Danke für deine Bemühungen, ich versuche aufmerksam zu lesen und zu lernen. Wenn ich es für mich soweit durch habe, geht es auf jeden Fall zum Rechtsanwalt für die endgültige Überarbeitung.


Последнее изменение: 07.05.2018 18:38
 
07.05.2018 18:43
#6
FrankG.
User FrankG.
Name: Frank
30.11.2011
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Aw: Kein Widerrufsrecht auf Eintrittskarten

ich finde deine Vorgehensweise etwas kompliziert...
Du hast keinen Plan, willst aber eine Lösung, damit du dann zum Anwalt gehen kannst um dies zu prüfen...

Ich habe alle Shop Seiten welche ich betreue entweder beim Händlerbund oder bei der IT-Recht-Kanzlei, dort wurden alle meine Fragen zu meiner Zufriedenheit fachmännisch geklärt und das für nur 10 Euro im Monat. Alle anderen Webseiten habe ich bei eRecht24... Ich habe schon langen nicht mehr so entspannt geschlafen.

Nachtrag... AGB und Widerrufsrecht sind für genau solche Punkte... ansonsten könntest du dir die AGBs ja sparen!
Hier wäre eigentlich nur zu prüfen ist es rechtens wenn man dies ausschließt. Da reicht aber der Blick zu den Mitbewerbern.

Nachtrag 2... https://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-ticket.htm
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-widerrufsrecht-fuer-online-tickets_085005.html
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/10/online-tickets-kann-ich-widerrufen.aspx
Das waren nicht mal 2 Minuten Google Suche...


Последнее изменение: 07.05.2018 18:50
 
07.05.2018 21:41
#7
MarkusCN
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Name: Markus
15.04.2014
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Aw: Kein Widerrufsrecht auf Eintrittskarten

Nun, du verstehst mich jetzt gerade leider nicht genau. Aber ok, dann lasse ich den Punkt offen und durch den Anwalt klären. Ich verstehe es halt gerne erst mal selbst, bevor ich mich blind auf den Juristen stütze.

P.s.: Die Links hatte ich bereits alle vorher aufgerufen und mich belesen. Ich danke für deine Mühe.

 


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